Die Künstlersozialkasse (KSK), das unbekannte Wesen.
Viele Kunden fragen nach, wenn auf dem Angebot für Moderatoren der Posten „Künstlersozialkasse“ auftaucht: was ist das und warum muss ich das zahlen?
Das Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) soll dafür sorgen, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Selbständigen Künstlern und Publizisten steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür (wie Arbeitnehmer) nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf. Der Bund gibt einen Zuschuss von 20 % und die Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten, also auch Moderatoren buchen, müssen sich ebenfalls beteiligen: mit 30 %.
Hier kommen wir alle ins Spiel, die sogenannten Verwerter, die die Dienste von Moderatoren in Anspruch nehmen. Seit dem Inkrafttreten des KSV-Gesetzes ist praktisch für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen durch einen Verwerter eine Sozialabgabe zu zahlen: Auch Moderatoren gelten in diesem Sinne als Künstler oder Publizisten.
Deshalb sind die Vermittlungsagenturen verpflichtet, ihren Kunden (oder den Verwertern) den jährlich neu festgelegten Anteil zur KSK zusätzlich in Rechnung zu stellen.
In diesem Jahr 2023 ist der Prozentsatz leider ordentlich erhöht worden, von 4,2 auf satte 5 Prozent des Nettohonorars für den Moderator. Es tut uns leid, aber diesen Posten müssen wir – gesetzlich vorgeschrieben – weitergeben.